Unsere Kreistagsfraktion stellt eine Kleine Anfrage an den Kreis, um zu erfragen wie die gegenwärtige Situation im Bereich einer Kastrationspflicht für Katzen aussieht – in welchen Gemeinden gibt es bereits eine solche Pflicht, welche Sanktionen drohen bei Verstoß, wie wird die Einhaltung dort überprüft umgesetzt (u.a.)?
Landrat und Wetzlarer Oberbürgermeister versprachen beim Sommerfest des #Tierheims Wetzlar Ende August, dass Sie sich darum kümmern möchten. Durch unsere Anfrage soll klar werden, dass wir dieses Versprechen ernst nehmen und auch künftig dort nachbohren und Umsetzung fordern werden.
In vielen #Kommunen wird trotz Zehntausender streunender Katzen in #Hessen auf eine Registrierungs- und #Kastrationspflicht verzichtet. Nach Einschätzung des Landestierschutzverbandes gibt es in Hessen bis zu 500.000 wilde oder halbwilde Katzen. Diese #Tiere leben vorwiegend an Rande der größeren Städte.
Durch eine Verordnung können die Kommunen im Land die Halter von freilaufenden Katzen verpflichten, ihre Tiere registrieren und kastrieren zu lassen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 13b im Tierschutzgesetz des Bundes. Die #Landesregierung hat diese Verordnung den Städten und Gemeinden übertragen und damit freie Hand gegeben, in eigenen Satzungen die Registration und Kastration wildlebender Katzen vorzuschreiben.
Wir fordern daher die flächendeckende Umsetzung der Kastrations- und #Registrierungspflicht für freilaufende Katzen, denn die Umsetzung der Verordnung würde auch zu einer Kostenentlastung der Kommunen beitragen, da diese erheblich an der Finanzierung der #Tierheime beteiligt seien. Aber auch Tierschutzvereine und Tierheime klagen über eine zum Teil existenzbedrohende finanzielle Belastung durch die Explosion der Anzahl an Wildkatzen. Weiter würde man so den Bestand an wildgeborenen Tieren minimieren und das Leid der Tiere drastisch vermindern.