Unsere Kreistagsfraktion stellt eine Kleine Anfrage an den Kreis, um zu erfragen wie die gegenwĂ€rtige Situation im Bereich einer Kastrationspflicht fĂŒr Katzen aussieht – in welchen Gemeinden gibt es bereits eine solche Pflicht, welche Sanktionen drohen bei VerstoĂ, wie wird die Einhaltung dort ĂŒberprĂŒft umgesetzt (u.a.)?
Landrat und Wetzlarer OberbĂŒrgermeister versprachen beim Sommerfest des #Tierheims Wetzlar Ende August, dass Sie sich darum kĂŒmmern möchten. Durch unsere Anfrage soll klar werden, dass wir dieses Versprechen ernst nehmen und auch kĂŒnftig dort nachbohren und Umsetzung fordern werden.
In vielen #Kommunen wird trotz Zehntausender streunender Katzen in #Hessen auf eine Registrierungs- und #Kastrationspflicht verzichtet. Nach EinschĂ€tzung des Landestierschutzverbandes gibt es in Hessen bis zu 500.000 wilde oder halbwilde Katzen. Diese #Tiere leben vorwiegend an Rande der gröĂeren StĂ€dte.
Durch eine Verordnung können die Kommunen im Land die Halter von freilaufenden Katzen verpflichten, ihre Tiere registrieren und kastrieren zu lassen. Rechtliche Grundlage ist Paragraf 13b im Tierschutzgesetz des Bundes. Die #Landesregierung hat diese Verordnung den StĂ€dten und Gemeinden ĂŒbertragen und damit freie Hand gegeben, in eigenen Satzungen die Registration und Kastration wildlebender Katzen vorzuschreiben.
Wir fordern daher die flĂ€chendeckende Umsetzung der Kastrations- und #Registrierungspflicht fĂŒr freilaufende Katzen, denn die Umsetzung der Verordnung wĂŒrde auch zu einer Kostenentlastung der Kommunen beitragen, da diese erheblich an der Finanzierung der #Tierheime beteiligt seien. Aber auch Tierschutzvereine und Tierheime klagen ĂŒber eine zum Teil existenzbedrohende finanzielle Belastung durch die Explosion der Anzahl an Wildkatzen. Weiter wĂŒrde man so den Bestand an wildgeborenen Tieren minimieren und das Leid der Tiere drastisch vermindern.