Auch wenn die von der Lebenshilfe in Auftrag gegebene Studie für den Lahn-Dill-Kreis einen ausgeglichenen Wohnungsmarkt ausweist, heißt dies nicht, dass ausreichend bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnraum vorhanden ist.
Durch unseren Antrag auf Gründung einer kreiseigenen Wohnbaugesellschaft kam es im HFO-Ausschuss am 14. Februar 2019 einer Beratung mit den Wohnbaugenossenschaften an denen der Lahn-Dill-Kreis beteiligt ist. Den Informationen der Vertreter der Genossenschaften konnte man entnehmen, dass Wohnungen für die wachsende Zahl an Einzelhaushalten und insbesondere barrierefreie Wohnungen fehlen. Auch für Alleinerziehende und Migranten gestaltet sich die Wohnungssuche schwierig. Für zwei der drei Genossenschaften ist der Neubau derzeit kein Thema.
Fehlt der bedarfsgerechte Wohnraum in den ländlichen Gemeinden steigt der Druck auf die größeren Städte. Schon heute wohnen über 40% der Bezieher von Sozialleistungen des Kreises in Wetzlar. Dies hat oftmals den Grund, dass nur hier Wohnungen mit der richtigen Größe zu finden sind und der Kreis somit die Kosten für die Unterkunft in vollem Umfang übernehmen muss. Der Kreis muss ein Interesse daran haben, dass im gesamten Kreis ausreichend bedarfsgerechter Wohnraum vorhanden ist und darf deshalb das Problem nicht auf sie alleine Städte und Gemeinden abwälzen.
Schon heute sind auch bei uns im Kreis Schulstandorte gefährdet. Hier kann der Erhalt des Schulstandortes gegeben Falls davon abhängen, ob die/der Alleinerziehende oder die kleine Familie hier bedarfsgerechten Wohnraum findet.
Durch die Änderung unseres Antrags, konnten wir erreichen, dass der Kreisausschuss beauftragt wurde zu prüfen:
a) Wie der Kreis die Schaffung, von bedarfsgerechtem Wohnraum im sozialverträglichen Preissegment gemeinsam mit den Gemeinden und den existierenden
b) Wohnbaugesellschaften unterstützen kann. Welche Liegenschaften der Kreis zur Verfügung stellen könnte.
c) Wie mit Unterstützung der Gemeinden ein Leerstands-Register erstellt werden kann.
Über die Ergebnisse soll im HFO-Ausschuss im Mai spätestens im Juni dieses Jahres berichtet werden. Als Linke werden wir uns weiter dafür einsetzen, dass die Schaffung von bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum nicht allein der privaten Wohnungswirtschaft überlassen wird. Wohnen ist ein Grundrecht und somit Teil der Daseinsvorsorge.